{"id":1106,"date":"2022-06-29T14:46:12","date_gmt":"2022-06-29T12:46:12","guid":{"rendered":"https:\/\/technika-solar.de\/?page_id=1106"},"modified":"2022-07-05T08:01:13","modified_gmt":"2022-07-05T06:01:13","slug":"1106-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/technika-solar.de\/?page_id=1106","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.17.4&#8243; background_image=&#8220;https:\/\/technika-solar.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/solar-gbb4a0ed34_1920.jpg&#8220; custom_padding=&#8220;125px||125px|&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; custom_padding_last_edited=&#8220;on|phone&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;54px|0px|0|0px&#8220; custom_padding_tablet=&#8220;100px|||&#8220; custom_padding_phone=&#8220;54px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row custom_padding_last_edited=&#8220;on|tablet&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; max_width=&#8220;80%&#8220; custom_padding=&#8220;27px|0px|35px|0px&#8220; custom_padding_tablet=&#8220;||0px|&#8220; custom_padding_phone=&#8220;&#8220; animation_style=&#8220;fold&#8220; animation_direction=&#8220;bottom&#8220; use_custom_width=&#8220;on&#8220; width_unit=&#8220;off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.16&#8243; text_font=&#8220;||||||||&#8220; header_font=&#8220;||||||||&#8220; header_2_font=&#8220;|300|||||||&#8220; header_2_text_align=&#8220;left&#8220; header_2_font_size=&#8220;48px&#8220; custom_margin=&#8220;||0px|&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<h2>AGB<\/h2>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_divider color=&#8220;#e8bd12&#8243; divider_position=&#8220;center&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_margin=&#8220;19px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_divider][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.16&#8243; max_width=&#8220;80%&#8220; custom_padding=&#8220;27px|0px|35px|0px&#8220; animation_style=&#8220;fold&#8220; animation_direction=&#8220;bottom&#8220; use_custom_width=&#8220;on&#8220; width_unit=&#8220;off&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.17.4&#8243; width=&#8220;100%&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<p><strong>I. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Lieferungen und Leistungen von TECHNIKA erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachstehend aufgef\u00fchrten Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten zugleich f\u00fcr den Fall, da\u00df der Besteller einen bereits erteilten Auftrag ohne besonderes Angebot von TECHNIKA erweitert oder auf der Grundlage eines von TECHNIKA bereits fr\u00fcher unterbreiteten Angebotes einen Folgeauftrag erteilt. In diesem Fall gelten die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen auch dann, wenn kein besonderes schriftliches Angebot seitens TECHNIKA erstellt wird. Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn Auftr\u00e4ge aufgrund Bestellung nach Katalog oder Artikelliste durchgef\u00fchrt werden. Die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung als angenommen. Eine Auftragserteilung des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Gesch\u00e4ftsbedingungen\/ Einkaufsbedingungen ber\u00fchrt die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen von TECHNIKA nicht. Es gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen, ohne da\u00df TECHNIKA ihr zugeleitete Gesch\u00e4ftsund \/oder Einkaufsbedingungen eines Bestellers ausdr\u00fccklich widersprechen mu\u00df.<\/li>\n<li>Abweichungen von den nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen d\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>II. Angebot, Bestellung, Lieferumfang<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Angebote von TECHNIKA sind freibleibend und unverbindlich.<\/li>\n<li>Bestellungen sind schriftlich vorzunehmen. F\u00fcr \u00dcbermittlungsfehler sowie f\u00fcr Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, ist eine Haftung von TECHNIKA ausgeschlossen. Ebenso haftet TECHNIKA nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die aufgrund undeutlicher Telefax-Bestellungen bzw. fehlerhafter ISDN- oder E-Mail \u00dcbermittlungen beruhen.<\/li>\n<li>Mit der Bestellung erkl\u00e4rt der Besteller verbindlich sein Vertragsangebot. TECHNIKA wird den Zugang der Bestellung dem Besteller unverz\u00fcglich best\u00e4tigen. Die Zugangsbest\u00e4tigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbest\u00e4tigung kann mit der Annahmeerkl\u00e4rung verbunden werden. TECHNIKA ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei TECHNIKA anzunehmen. TECHNIKA ist berechtigt, die Annahme der Bestellung &#8211; etwa nach Pr\u00fcfung der Bonit\u00e4t des Bestellers abzulehnen.<\/li>\n<li>F\u00fcr alle von TECHNIKA angegebenen Ma\u00dfe, Farbt\u00f6ne usw. gelten die branchen\u00fcblichen oder die entsprechend dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen (Transferdruck) beh\u00e4lt sich TECHNIKA Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor. Dementsprechend wird die Mehroder Mindermenge berechnet. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Bei Email-Bestellungen wird der Vertragstext von TECHNIKA gespeichert und dem Besteller nebst rechtswirksamen AGB per E-Mail unmittelbar nach Vertragsabschluss zugesandt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>III. Lieferzeit, Lieferfrist, h\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Von TECHNIKA angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und geben den voraussichtlichen Versandtag der Ware ab Lager an. W\u00fcnscht der Besteller die Vereinbarung einer genauen Lieferfrist, bedarf dies der schriftlichen Best\u00e4tigung durch TECHNIKA. Die Einhaltung von zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfristen setzt in jedem Fall voraus, da\u00df der Besteller etwa von ihm beizubringende Unterlagen, welche f\u00fcr die Erstellung des Werkes oder die Erbringung der Leistung erforderlich sind rechtzeitig beibringt, sowie etwa vereinbarte Anzahlungen fristgem\u00e4\u00df an TECHNIKA leistet. Ein vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn TECHNIKA die Versandbereitschaft der von ihr gestellten Ware dem Besteller mitgeteilt oder die Ware das Lager verlassen hat, bzw. dem Spediteur, dem Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person \u00fcbergeben hat.<\/li>\n<li>Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerung aufgrund h\u00f6herer Gewalt gehen nicht zu Lasten von TECHNIKA Solche sind insbesondere gegeben bei Maschinen-, Waren-, Rohstoffoder Brennstoffmangel, Kriegsereignissen, Ein- und Ausfuhrverboten, Br\u00e4nden, St\u00f6rungen oder Sperrung von Bef\u00f6rderungswegen, Arbeitskampfma\u00dfnahmen sowie beh\u00f6rdlichen Anordnungen. Derartige St\u00f6rungen gehen auch dann nicht zu Lasten von TECHNIKA, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Bei Eintritt eines solchen Ereignisses verl\u00e4ngert sich zudem eine vereinbarte Lieferfrist auf eine angemessene Dauer nach Beendigung der Behinderung, welche TECHNIKA zugleich eine angemessene Anlaufzeit einr\u00e4umt. In einem solchen Fall ist TECHNIKA insbesondere berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.<\/li>\n<li>Dauert die Behinderung l\u00e4nger als einen Monat, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils der Leistung vom Vertrage zur\u00fcckzutreten, nachdem er TECHNIKA zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.<\/li>\n<li>Ist die Nichteinhaltung eines von TECHNIKA zugesagten Liefertermins von TECHNIKA zu vertreten, so ist der Besteller berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Verzug oder Nichterf\u00fcllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht. Von Schadenersatzanspr\u00fcchen nicht umfa\u00dft sind auf jeden Fall etwaige Folgesch\u00e4den.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IV. Versand, Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Versand erfolgt unfrei ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers durch \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer.<\/li>\n<li>Die Gefahr geht mit der \u00dcbergabe an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch, wenn der Versand aus-nahmsweise auf Kosten von TECHNIKA erfolgt (Frei-Haus- Lieferung).<\/li>\n<li>Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorkasse. Eine Nachnahmelieferung bleibt vorbehalten.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber den Versandweg und das Bef\u00f6rderungsmittel obliegt, sofern vom Besteller keine schriftliche Frachtverf\u00fcgung an TECHNIKA gegeben wurde, ausschlie\u00dflich TECHNIKA.<\/li>\n<li>Ist zwischen TECHNIKA und dem Besteller vereinbart worden, da\u00df der Besteller die von TECHNIKA bereitgestellten Waren selbst abholt, so mu\u00df diese unverz\u00fcglich \u00fcbernommen werden, sobald Versandbereitschaft von TECHNIKA an den Besteller mitgeteilt worden ist. Mit der Mitteilung der Versandbereitschaft &#8211; sp\u00e4testens jedoch drei Tage nach Abgang der entsprechenden Nachricht an den Besteller &#8211; geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber. Hiervon ausgenommen ist vors\u00e4tzliches oder grobfahrl\u00e4ssiges Verhalten von TECHNIKA.<\/li>\n<li>Versicherungen gegen Transportsch\u00e4den erfolgen nur auf ausdr\u00fcckliche schriftliche Vereinbarung und auf Kosten des Bestellers.<\/li>\n<li>Abweichende Versand- und Lieferbedingungen f\u00fcr spezielle Produktsegmente der Firma TECHNIKA sind m\u00f6glich und bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch TECHNIKA.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>V. Preise und Verpackung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro ab Lager, zuz\u00fcglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweils aktueller H\u00f6he. Staatliche und sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht ber\u00fccksichtigt werden konnten, aber die Ware und Leistung mittelbar oder unmittelbar verteuern, werden dem Besteller zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt. TECHNIKA ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, zwischen der Bestellung und Auslieferung ab Lager, Preiserh\u00f6hungen bei Rohstoffen, Lohn-, Energieoder \u00e4hnlichen Kosten eintreten oder produktionstechnische \u00c4nderungen die einen ge\u00e4nderten Rohstoffeinsatz erforderlich machen. In diesem Fall wird TECHNIKA dem Besteller unverz\u00fcglich Mitteilung machen. Die vorstehende M\u00f6glichkeit der Preisanpassung besteht dann nicht, wenn eine Bestellung nach Katalog oder Artikelliste innerhalb dessen Laufzeit erfolgt und Lieferung ab Lager TECHNIKA m\u00f6glich ist.<\/li>\n<li>Die Anfertigung von Musterst\u00fccken oder aber &#8222;Null- Serien&#8220; erfolgt zum Einzelpreis in der entsprechenden Warengruppe oder nach Angebot.<\/li>\n<li>Bei Kleinbestellungen bis zu einem Nettowarenwert von EUR 50,- berechnet TECHNIKA EUR 5,- Verwaltungskostenzuschlag. 4. Versand- und Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet und sind vom Besteller zu tragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VI. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug kostenfrei zahlbar, ohne da\u00df es auf den Erhalt der Lieferung und\/oder Leistung ankommt. Skonto wird nicht gew\u00e4hrt, es sei denn es wurde vor Vertragsabschluss von TECHNIKA eine anders lautende Zahlungsvereinbarung best\u00e4tigt.<\/li>\n<li>Zahlungen mittels Akzept oder Kundenwechsels bed\u00fcrfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Bezahlung mittels Akzept &#8211; Laufzeit nicht \u00fcber 3 Monate, ausgestellt innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum &#8211; werden Diskontspesen zum Banksatz berechnet.<\/li>\n<li>Gutschriften \u00fcber Wechsel und Scheck erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem TECHNIKA \u00fcber den Gegenwert verf\u00fcgt. Die Diskontspesen werden zum jeweiligen Banksatz berechnet.<\/li>\n<li>Bei Ziel\u00fcberschreitungen (Verzug) k\u00f6nnen auch wenn Stundung vereinbart war Verzugszinsen in H\u00f6he der jeweils von den Banken f\u00fcr laufende Kredite berechneten Zinss\u00e4tze und Spesen in Rechnung gestellt werden. Der Besteller befindet sich auch ohne besondere Mahnung von TECHNIKA in Verzug, sobald er die oben genannten Zahlungsziele \u00fcberschreitet. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles hat die sofortige F\u00e4lligkeit aller offen stehenden Forderungen ohne R\u00fccksicht auf die Laufzeit etwa hereingekommener Wechsel zur Folge. In diesem Fall ist TECHNIKA berechtigt, sofortige Sicherheitsleistung f\u00fcr alle offenen Forderungen ohne R\u00fccksicht auf F\u00e4lligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Bearbeitung von laufenden Auftr\u00e4gen einzustellen. Alternativ: W\u00e4hrend des Verzuges ist die Geldschuld in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegen\u00fcber dem Besteller beh\u00e4lt TECHNIKA sich vor, einen h\u00f6heren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.<\/li>\n<li>Kommt der Besteller einer Zahlungsauf forderung seitens TECHNIKA nach bereits \u00fcberschrittenem Zahlungsziel nicht nach, ist TECHNIKA berechtigt, in Arbeit befindliche Auftr\u00e4ge zu stornieren, die insoweit bislang angefallenen Kosten dem Besteller in Rechnung zu stellen und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren auf Kosten des Bestellers zur\u00fcckzunehmen. Die M\u00f6glichkeit einer besonderen Vereinbarung zwischen TECHNIKA und dem Besteller betreffend die Verl\u00e4ngerungen von Zahlungszielen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, dies ist rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von TECHNIKA anerkannt.<\/li>\n<li>TECHNIKA beh\u00e4lt sich die Verrechnung der von dem Besteller geleisteten Zahlungen vor. Es steht TECHNIKA insbesondere frei, geleistete Zahlungen auf \u00e4ltere Forderungen zu verrechnen. Im \u00fcbrigen erfolgt die Verrechnung von geleisteten Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a7367 BGB. 8. Bei Spezialanfertigungen ab einem Warenwert von EUR 3.000,- ist auf Verlangen von TECHNIKA eine Anzahlung von 35% bei Bestellung, 35% bei Lieferavis und 30% innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VII. Schutzrechte<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Alle von TECHNIKA erstellten und zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Modelle, Pl\u00e4ne und Werkzeuge verbleiben im Eigentum von TECHNIKA, gleich, ob diese vom Besteller bezahlt wurden. Ebenso bleibt TECHNIKA Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Besteller ist nicht berechtigt, ihm von TECHNIKA zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder an Dritte weiterzugeben.<\/li>\n<li>Der Besteller sichert zu, da\u00df etwa von ihm zur Durchf\u00fchrung eines Auftrages gestellte Entw\u00fcrfe, Pl\u00e4ne und sonstige Ausf\u00fchrungsvorgaben bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder son-stige gewerbliche Schutzrechte einschlie\u00dflich Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Eine diesbez\u00fcgliche Untersuchungspflicht trifft TECHNIKA nicht. In jedem Fall stellt der Besteller TECHNIKA im Innenverh\u00e4ltnis von allen Schadenersatzanspr\u00fcchen frei, welche an TECHNIKA aufgrund etwaiger Verletzungen von Rechten Dritter herangetragen werden.<\/li>\n<li>Der Besteller ist verpflichtet, Patent-, Muster-, Modell- und Markenrechte an den von TECHNIKA bereitgestellten Produkten zu respektieren und darf keine auf die Produkte aufgebrachten Markenzeichen entfernen.<\/li>\n<li>TECHNIKA ist es gestattet, f\u00fcr den Besteller bereitgestellte Produkte und Waren unabh\u00e4ngig von dem Besteller diesbez\u00fcglich zustehenden Marken-, Urheber- und Patentrechten zu eigenen Werbe- und Pr\u00e4sentationszwecken in jeder Form der Werbung und Pr\u00e4sentation (z.B.: Abdruck in Katalogen oder Artikellisten) zu nutzen, es sei denn, der Besteller widerspricht einer solchen Nutzung durch TECHNIKA ausdr\u00fccklich schon bei Auftragserteilung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VIII. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Gelieferte Waren bleiben Eigentum von TECHNIKA, bis deren s\u00e4mtliche Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden voll ausgeglichen sind. Waren d\u00fcrfen nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr weiterver\u00e4u\u00dfert bzw. verwandt werden. Kommt der Besteller trotz nach Ablauf des Zahlungsziels erfolgter Mahnung und Nachfristsetzung durch TECHNIKA seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist TECHNIKA berechtigt, die gelieferten Waren herauszuverlangen. Der Besteller ist in diesem Fall zur Herausgabe auf seine Kosten verpflichtet.<\/li>\n<li>Der Besteller tritt schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen. Er bleibt jedoch widerruflich zur Einziehung erm\u00e4chtigt. TECHNIKA nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen von TECHNIKA ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung der Forderung schriftlich vorzunehmen, TECHNIKA die Einzugserm\u00e4chtigung zu bescheinigen und die Abtretung der Forderung gegen\u00fcber dem Dritten bekanntzugeben.<\/li>\n<li>Wird an den Besteller gelieferte Ware durch Verarbeitung oder Verbindung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache, so gilt ohne R\u00fccksicht darauf, welche Sache als Hauptsache anzusehen ist, als vereinbart, da\u00df der Besteller TECHNIKA Miteigentum im Sinne des \u00a7 947 Abs. 1 BGB \u00fcbertr\u00e4gt und die Sache f\u00fcr TECHNIKA mit in Verwahrung beh\u00e4lt.<\/li>\n<li>Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die TECHNIKA nicht geh\u00f6ren, weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in H\u00f6he des zwischen TECHNIKA und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.<\/li>\n<li>Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag. Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung durch den Besteller ist unzul\u00e4ssig, solange die Ware nicht bezahlt ist. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahme, sonstigen Ma\u00dfnahmen Dritter oder bei Untergang der Ware ist der Besteller verpflichtet, TECHNIKA hiervon unverz\u00fcglich Mitteilung zu machen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IX. Gew\u00e4hrleistung, Mangelhaftung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Besteller hat gem\u00e4\u00df \u00a7377 HGB R\u00fcgepflicht, die sich auch auf den Umfang der Lieferung (Menge\/St\u00fcckzahl) bezieht. Offensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware TECHNIKA schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gew\u00e4hrleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspruchvoraussetzungen. Insbesondere f\u00fcr den Mangel selbst, f\u00fcr den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Mangelr\u00fcge.<\/li>\n<li>Ist die gelieferte Ware oder Leistung von TECHNIKA mangelhaft oder fehlt der gelieferten Ware zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Besteller eine zugesicherte Eigenschaft, so ist TECHNIKA berechtigt, unter Ausschlu\u00df sonstiger Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Bestellers nach seiner Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern, jedoch mit folgenden Ma\u00dfgaben:<br \/>a) Im Falle der Nachbesserung oder Nachlie-ferung gilt hierf\u00fcr eine angemessene branchen\u00fcbliche Frist als vereinbart.<br \/>b) Beschr\u00e4nkt sich die Lieferung von TECHNIKA auf Waren, welche im wesentlichen Erzeugnisse Dritter (Lieferanten) sind, tritt TECHNIKA seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche hiermit an den Besteller ab. In diesem Fall erteilt TECHNIKA dem Besteller alle erforderlichen Informationen und \u00fcbergibt alle Unterlagen, um dem Besteller die Geltendmachung des Gew\u00e4hrleistungsanspruches zu erm\u00f6glichen.<br \/>c) Der Besteller ist nur dann berechtigt, erforderliche Nachbesserungsarbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen, wenn TECHNIKA die Mangelbeseitigung endg\u00fcltig ablehnt.<br \/>d) Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller grunds\u00e4tzlich nach seiner Wahl Herabsetzung oder Verg\u00fctung (Minderung), R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (R\u00fccktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung fordern. W\u00e4hlt der Besteller Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df IX Ziffer<br \/>Bei nur geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln steht dem Besteller jedoch kein R\u00fccktrittsrecht zu.<\/li>\n<li>TECHNIKA haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die ihre Ursache in fehlerhaftem Grundmaterial haben, das bei der Ver-\/Bearbeitung durch TECHNIKA als fehlerhaft nicht erkannt werden konnte.<\/li>\n<li>TECHNIKA \u00fcbernimmt im \u00fcbrigen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller selbst oder durch Dritte, nat\u00fcrliche Abnutzung insbesondere auch durch Witterungs- und Natureinfl\u00fcsse, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse. Im \u00fcbrigen gilt die Gew\u00e4hrleistungspflicht nur f\u00fcr solche M\u00e4ngel, die bei einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Ware auftreten,<\/li>\n<li>Jegliche Haftung von TECHNIKA erlischt, wenn Nacharbeiten, Bearbeitungen, oder sonstige \u00c4nderungen ohne Zustimmung bzw. Freigabe von TECHNIKA vorgenommen werden.<\/li>\n<li>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen TECHNIKA stehen nur unmittelbar dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.<\/li>\n<li>Hinsichtlich der Verj\u00e4hrung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen gilt die gesetzliche Regelung, wobei sich die Gew\u00e4hrleistungsfrist im Falle einer Nachbesserung um den Zeitraum verl\u00e4ngert, den Nachbesserungs-arbeiten in Anspruch nehmen.<\/li>\n<li>Andere als die vorstehenden Gew\u00e4hrleistungsrechte stehen dem Besteller nicht zu. TECHNIKA haftet insbesondere nicht f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den, es sei denn, TECHNIKA habe gegen\u00fcber dem Besteller Zusicherungen gemacht, welche diesen gerade gegen das Risiko von Mangelfolgesch\u00e4den absichern soll. Im \u00fcbrigen sind Schadenersatzanspr\u00fcche &#8211; gleich welcher Art &#8211; gegen\u00fcber TECHNIKA ausgeschlossen. Hiervon unber\u00fchrt bleibt jedoch eine Haftung aufgrund vors\u00e4tzlichen oder grobfahrl\u00e4ssigen Verhaltens von TECHNIKA.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>X. R\u00fccktrittsrecht des Bestellers bei Unm\u00f6glichkeit und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Besteller kann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn TECHNIKA die ganze Leistung vor Gefahr\u00fcbergang unm\u00f6glich wird. Gleiches gilt im Falle des Unverm\u00f6gens von TECHNIKA. Im Falle der Teilleistung kann der Besteller nur in dem Umfang vom Vertrag zur\u00fccktreten, in welchem TECHNIKA die Leistung unm\u00f6glich ist.<\/li>\n<li>Befindet sich TECHNIKA in Verzug und ist die geschuldete Leistung trotz Nachfristsetzung und der Androhung der Nichtabnahme der Ware nicht erbracht, ist der Besteller ebenfalls zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/li>\n<li>Im \u00fcbrigen sind, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, jedwede weiteren Ersatzanspr\u00fcche des Bestellers sowie K\u00fcndigungs- und R\u00fccktrittsrechte ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XI. Datenschutz<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Kundendaten werden gem\u00e4\u00df den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert. Der Besteller ist \u00fcber Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Bestellung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie \u00fcber sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils f\u00fcr Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausf\u00fchrlich unterrichtet worden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdr\u00fccklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft \u00fcber Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder L\u00f6schung dieser Daten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Verpflichtungen aus einem zwischen TECHNIKA und dem Besteller abgeschlossenen Vertrag &#8211; auch f\u00fcr Scheck- und Wechselverbindlichkeiten &#8211; ist der Firmensitz von TECHNIKA.<\/li>\n<li>Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten zwischen TECHNIKA und einem Besteller, gleich welcher Art diese sind, ist Braunschweig, sofern der Besteller Vollkaufmann ist.<\/li>\n<li>Es gilt ausschlie\u00dflich Deutsches Recht unter ausdr\u00fccklichem Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts CISG.<\/li>\n<li>Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder k\u00fcnftig unwirksam werden, bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. Es gelten im \u00fcbrigen die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch unter besonderer Ber\u00fccksichtigung des \u00a7 310 BGB.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong><br \/>Die in diesem Katalog abgebildeten Farben bei Produktdarstellungen k\u00f6nnen zum Originalprodukt abweichen. Eine Reklamation kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Inhalt des Kataloges isr urheberrechtlich gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Stand Januar 2019<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGBI. Geltungsbereich Die Lieferungen und Leistungen von TECHNIKA erfolgen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachstehend aufgef\u00fchrten Gesch\u00e4ftsbedingungen. 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